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2025 Pigmente und Toxikologie

01 Überblick über die pigmentbezogene Gesetzgebung

Um die Anforderungen an die Produktsicherheit und den Umweltschutz zu erfüllen, müssen Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse in allen Ländern und Regionen den Vorschriften entsprechen, insbesondere was die Kontrolle chemischer Stoffe betrifft. In diesem Zusammenhang wird den chemischen Spezifikationen für Farbstoffe (Pigmente) große Aufmerksamkeit geschenkt. Je nach Region und Produkttyp können sich die entsprechenden Anforderungen auf die Pigmente selbst, die Kunststoffmaterialien oder auf allgemeine Bestimmungen beziehen.

Die Auswirkungen von Chemikalien auf Schleimhäute wie Haut und Augen werden in Labortests an Tieren untersucht und nach dem Grad der Reizung oder Verätzung eingestuft. Untersuchungen zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der organischen Pigmente nicht reizend auf Haut und Schleimhäute wirkt; von 192 häufig verwendeten organischen Pigmenten zeigten nur 6 leichte Reizungen bei Versuchstieren.

Organische Pigmente zeigen in Tests bei wiederholter Exposition keine Toxizität und sind von den Stoffen ausgeschlossen, die nach den EU-Vorschriften das R48-Kennzeichen (wiederholte Exposition verursacht schwere Schäden) tragen müssen.

Anorganische Pigmente enthalten häufig Schwermetalle (definiert als Dichte > 4,5 g/ml). Mit Ausnahme von Aluminiumpulver, Ruß und Ultramarinblau/Violett enthalten die meisten Schwermetalle. Tests zeigen, dass die meisten anorganischen Pigmente, abgesehen von Pigmenten auf Chrom- und Cadmiumbasis, toxikologisch und ökologisch unbedenklich sind.

02 Toxikologie und Ökologie von Pigmenten

Pigmente sind in Wasser und gängigen Lösungsmitteln schlecht löslich. Ihre ökologischen Auswirkungen sind in erster Linie auf die Emissionen von Abgasen und Abwässern bei der Herstellung zurückzuführen.

-Abfallgas: Die Verschmutzung durch organische Pigmentstäube erfordert eine Luftkonzentration von weniger als 6 mg/m³ und muss vor der Ableitung gereinigt werden. Das Produktionspersonal muss Schutzausrüstung tragen.

- Abwässer: Die Produktionsabwässer können krebserregende Stoffe wie aromatische Amine und Nitrite enthalten, die eine physikalische und biologische Behandlung erfordern, um sie für Fische unschädlich zu machen.

Umfangreiche Untersuchungen bestätigen, dass die Toxikologie und Ökologie von Farbstoffen neun Aspekte umfasst:

2.1 Akute Toxizität

Bezieht sich auf die Toxizität bei einer einmaligen Exposition. Tests an Mäusen mit 108 organischen Pigmenten ergaben deren LD50 Werte lagen alle über 5000 mg/kg und damit höher als bei Kochsalz (ca. 3000 mg/kg). Die EU definiert Stoffe mit einem LD50 unter 2000 mg/kg als toxisch. Die ETAD-Prüfung von über 4 400 Farbstoffen und Pigmenten ergab, dass nur etwa 8% akute Toxizität aufweisen, vor allem kationische Farbstoffe, Metallkomplexfarbstoffe und Produkte, die Hilfsstoffe enthalten. Derzeit sind 13 akut toxische Pigmente verboten (Tabelle 1), darunter 6 basische Pigmente, 2 Säurepigmente, 1 Direktpigment, 3 Eisfarbstoffbasen und 1 Phthalocyanin.

Tabelle 1: Derzeit auf dem Markt verbotene akut toxische Pigmente

SeriennummerPigmentSeriennummerPigment
1Basic Gelb 218Saures Orange 165
2Basic Rot 129Direkt Orange 62
3Basic Violett 1610Eisfarbstoff Base 20
4Basic Blau 311Eisfarbstoff Basis 24
5Basic Blau 712Eisfarbstoff Basis 41
6Basic Blau 8113Ingrain Blau 2:2
7Saure Orange 156  

Diese akut toxischen Pigmente weisen folgende Merkmale auf: Sie sind überwiegend wasserlöslich, lösen sich leicht in polaren Lösungsmitteln wie Ethanol und enthalten in ihrer Molekularstruktur stark elektronenabgebende Substituenten wie Aminogruppen oder substituierte Aminogruppen.

2.2 Toxizität bei wiederholter Exposition

In Tests mit wiederholter Exposition und subletalen Dosen an Tieren zeigten die meisten Farbstoffe und Pigmente bei Dosen von nicht mehr als 1000 mg/kg keine Organtoxizität.

2.3 Irritation

Bezieht sich auf Reizwirkungen auf Haut und Schleimhäute. Bei ETAD-Tests von 68 Farbstoffen und Pigmenten wurde festgestellt, dass etwa 30% Augen- oder Hautreizungen verursachen, was teilweise auf Zusatzstoffe zurückzuführen ist.

2.4 Allergenität

Bestimmte Pigmente können Allergien der Haut oder der Atemwege auslösen. Allergene Pigmente in Textilien müssen unter 0,006% kontrolliert werden. Die ETAD identifizierte 27 allergene Pigmente (Tabelle 2), darunter 26 Dispersionsfarbstoffe und 1 Säurefarbstoff; der Öko-Tex Standard 100 listet 20 auf. Zu ihren gemeinsamen Merkmalen gehören: überwiegend Azo- oder Anthrachinon-Strukturen, relativ niedriges Molekulargewicht (230 - 400), Vorhandensein von stark elektronenabgebenden Gruppen wie Hydroxyl oder Amino und Löslichkeit in organischen Lösungsmitteln.

Tabelle 2 Derzeit bekannte allergene Pigmente

SeriennummerPigmentSeriennummerPigment
1C.I. Disperse Gelb 115C.I. Disperse Blue 1
2C.I. Disperse Gelb 316C.I. Disperse Blue 3
3C.I. Disperse Gelb 917C.I. Disperse Blue 7
4C.I. Disperse Gelb 3918C.I. Disperse Blue 26
5C.I. Disperse Gelb 4919C.I. Disperse Blue 35
6C.I. Disperse Orange 120C.I. Disperse Blue 85
7C.I. Disperse Orange 321C.I. Disperse Blue 102
8C.I. Disperse Orange 1322C.I. Disperse Blue 106
9C.I. Disperse Orange 3723C.I. Disperse Blue 124
10C.I. Disperse Orange 7624C.I. Disperse Braun 1
11C.I. Disperse Rot 125C.I. Disperse Schwarz 1
12C.I. Disperse Rot 1126C.I. Disperse Schwarz 2
13C.I. Disperse Rot 1527C.I. Acid Black 48
14C.I. Disperse Rot 17  

2.5 Mutagenität

Die Genotoxizität wird durch Tests wie den Ames-Assay ermittelt. Mehr als zwei Drittel der über 200 Farbstoffe weisen keine Mutagenität auf, während nur eines von 36 organischen Pigmenten Genotoxizität zeigt. Auch Verunreinigungen können zu mutagenen Wirkungen beitragen.

In Tabelle 3 ist die Mutagenität von 25 organischen Pigmenten aufgeführt, die mit der Ames-Methode getestet wurden, wobei nur bei einigen wenigen organischen Pigmenten geringe mutagene Wirkungen festgestellt wurden.

Tabelle 3: Ergebnisse des Mutagenitätstests von organischen Pigmenten mit dem Ames-Assay

Pigmente    Farbstoff-Index StrukturnummerErgebnissePigmente    Farbstoff-Index StrukturnummerErgebnisse
C.I.Pigment Gelb 111680NegativC.I. Pigment Rot 49:215630:2Negativ
C.I.Pigment Gelb 1221090NegativC.I. Pigment Rot 53:115585 1Negativ
C.I.Pigment Gelb 7411741NegativC.I. Pigment Rot 57:115850 1Negativ
C.I.Pigment Orange 512075Schwach positivC.I. Pigment Rot 63:1158801Negativ
C.I.Pigment Orange 1321110NegativC.1. Pigment Blau 1574160Negativ
C.I.Pigment Rot 112070Schwach positivC1. Pigment Blau 15:174160.1Negativ
C.I.Pigment Rot 412085NegativC1. Pigment Blau 151274160 2Negativ
C.I.Pigment Rot 2212815NegativC1. Pigment Blau 15:374160-3Negativ
C.I.Pigment Rot 2312355NegativC1. Pigment Blau 15:474160 4Negativ
C.I.Pigment Rot 48:115865-1NegativC.1. Pigment Grün 774260Negativ
C.I.Pigment Rot 48:215865 2NegativC.1. Pigment Grün 3674265Negativ
C.I.Pigment Rot 4915630NegativC.1. Pigment Violett 1973900Negativ
C.I.Pigment Rot 49:115630:1Negativ   

2.6 Chronische Toxizität und Karzinogenität

Bestimmte Farbstoffe können sich zersetzen und dabei karzinogene aromatische Amine freisetzen oder direkt karzinogen sein. Die ETAD ermittelte 143 Farbstoffe, die sich möglicherweise in karzinogene Amine zersetzen, wobei 11 als direkt karzinogen eingestuft wurden - die meisten davon mit Azostrukturen oder Aminosubstituenten. Pigmente wie Kupferphthalocyanin können an Serumproteine adsorbiert werden und sich anreichern, was die Zusammensetzung des Blutes beeinflusst.

2.7 Aquatische Toxizität und biologische Abbaubarkeit

ETAD-Tests zeigen, dass 59% der Farbstoffe und Pigmente eine geringe Fischtoxizität aufweisen (LD50 > 100 mg/L), während nur 2% eine hohe Toxizität aufweisen (LD50 < 1 mg/L). In Tests zur Bakterientoxizität hemmt eine kleine Anzahl von Farbstoffen das bakterielle Wachstum.

2.8 Reizung von Haut und Schleimhäuten

Von den 192 organischen Pigmenten reizen nur sehr wenige die Haut und Schleimhäute von Versuchstieren, einschließlich der Wirkung von Zusatzstoffen.

2.9 Verunreinigungen in Pigmenten

- Spuren von aromatischen Aminen: Die Länder legen Grenzwerte für ihren Gehalt fest; so sind beispielsweise für Lebensmittelverpackungen Werte unter 50μg/g vorgeschrieben.

- Schwermetallspuren: Untersuchungen des amerikanischen DCMA haben ergeben, dass der Schwermetallgehalt organischer Pigmente den Vorschriften entspricht.

- Polychlorierte Biphenyle (PCBs): Strenge Beschränkungen in Europa und den USA, kann in bestimmten Azopigmenten oder Pigmenten, die mit chlorierten Lösungsmitteln hergestellt werden, enthalten sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass organische Pigmente unter konventionellen Bedingungen keine akute Toxizität, Toxizität bei wiederholter Verabreichung, signifikante Mutagenität oder Karzinogenität aufweisen. Das deutsche Verbot von 1994 gilt nur für Farbstoffe, nicht für organische Pigmente. Dennoch muss weiterhin auf schädliche aromatische Amine in Produktionshilfsmitteln, Zusatzstoffen und Rohstoffen geachtet werden. Außerdem müssen Sorten überwacht werden, die bei hohen Temperaturen zur Zersetzung von Schadstoffen neigen (z. B. Pigmente auf Bichlorbenzidinbasis), sowie Nebenprodukte wie Dioxine, die bei der Abwasserbehandlung entstehen können.

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